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Dual-Use-Prüfung

Übersicht

Für die optimale Nutzung der Prozesse in der CU-TA-Software sollte die Prüfung auf Dual-Use-Güter nach der Klassifizierung erfolgen. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Entscheidung, ob es sich bei einem Produkt um ein Dual-Use-Gut handelt oder nicht, kann auch vor der Klassifizierung geprüft und gespeichert werden.

Der Bildschirm für die Prüfung der Warenliste öffnet sich durch einen Klick auf das entsprechende Feld in der Spalte „Prüfung der Warenliste“.

Die Güterlistentexte der entsprechenden rechtlichen Gruppe werden im unteren Bereich des Bildschirms angezeigt. Wenn Sie im Modul Exportkontrolle eine Vorfilterung vorgenommen haben, werden diese Güterlistentexte entsprechend dieser Vorfilterung aufgeteilt.

Wenn Sie zu der Entscheidung kommen, dass es sich um ein Dual-Use-Gut handelt, markieren Sie die entsprechende Güterlistennummer.

Das bedeutet, dass alle für weitere Prozesse (einschließlich in der Schnittstelle) erforderlichen Daten verfügbar sind.

Durch Klicken auf ein Element wird eine PDF-Datei geöffnet, die die offiziellen Informationen enthält – Cu-Ta stellt sicher, dass diese Informationen aktuell sind.

Wenn Sie zu dem Entschluss kommen, dass es sich bei den Waren nicht um Dual-Use-Güter handelt,

aktivieren Sie: „Nicht gelistetes Gut“.

Sie können die Entscheidung auch auf andere Artikel übertragen, die dieselbe benutzerdefinierte Codenummer tragen.

Bestätigen

Sowie durch die Verwendung einer CSV, um auf mehrere Artikel zu kopieren.

Befolgen Sie die Anweisungen auf dem Bildschirm.