Exportkontrolle - Modul

Auf der Seite zur Exportkontrolle können Sie Warenlisten einsehen, wie z. B. die EU-Dual-Use-Verordnung, nationale Ausfuhrlisten (Deutschland) sowie Warenlisten aus der Schweiz oder den USA.


Die EU-Dual-Use-Verordnung regelt den Export, die Verbringung, die Vermittlung und den Transit von sogenannten Dual-Use-Gütern. Dabei handelt es sich um Produkte, Software und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können.
Sie können die Dual-Use-Liste aufrufen – einmal auf Deutsch und einmal auf Englisch.
Anhang VII der EU-Sanktionsverordnung gegen Russland enthält eine Liste von Gütern und Technologien, deren Export nach Russland verboten oder stark eingeschränkt ist.
Die Liste der embargo-betroffenen Güter können Sie hier einsehen.
Sie können die Filter verwenden, um nach bestimmten Artikeln zu suchen.





Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste enthält die Liste der national kontrollierten Waffen, Munition und militärischen Ausrüstung.
Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste enthält die Liste der national kontrollierten Güter mit doppeltem Verwendungszweck.

Neue Änderungen an der Güterliste werden hier angezeigt.



